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   BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76   

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BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76 (https://dejure.org/1976,5527)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1976 - 1 StR 322/76 (https://dejure.org/1976,5527)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1976 - 1 StR 322/76 (https://dejure.org/1976,5527)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als Vermögensschaden durch Abschluss des Darlehensvertrages - Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug - Fehlen einer ausbedungenen Sicherheit als Vermögensgefährdung

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Die Anfechtbarkeit des Vertrages muß dabei außer Betracht bleiben (BGHSt 16, 220, 221; 21, 384, 386; 22, 88, 89).

    Die Anfechtbarkeit des Vertrages schließt beim Eingehungsbetrug den Vermögensschaden nicht aus (BGHSt 21, 384, 386; 22, 88, 89).

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Die Anfechtbarkeit des Vertrages muß dabei außer Betracht bleiben (BGHSt 16, 220, 221; 21, 384, 386; 22, 88, 89).

    Die Anfechtbarkeit des Vertrages schließt beim Eingehungsbetrug den Vermögensschaden nicht aus (BGHSt 21, 384, 386; 22, 88, 89).

  • BayObLG, 16.03.1954 - RReg. 2 St 847/53

    Rüge der Ablehnung eines Beweisantrags in der Revision

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Das reicht hier aus, weil zugleich die Sachrüge erhoben ist (BGH bei Dallinger MDR 1956, 272; BayObLG NJW 1955, 563 Nr. 34).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Die Anfechtbarkeit des Vertrages muß dabei außer Betracht bleiben (BGHSt 16, 220, 221; 21, 384, 386; 22, 88, 89).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Dabei ist u.a. auf den vom Erwerber mit dem Vertragsschluß verfolgten Zweck abzustellen (BGHSt 16, 321, 325).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 19/75

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe für die gleiche Tat -

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Es stellt keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung dar, wenn der Tatrichter auf die Zumessungstatsachen, die ihn zur Bejahung eines besonders schweren Falles veranlaßt haben, in späteren Zumessungserwägungen nochmals zurückkommt (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74

    Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall und wegen Nötigung

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Das Revisionsgericht darf nur nachprüfen, ob dem Tatrichter ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 233/75

    Vorliegen der Voraussetzungen des Betrugs

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Bedingter Schädigungsvorsatz genügt (RGSt 49, 29; BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 233/75).
  • BGH, 28.08.1975 - 4 StR 175/75

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles

    Auszug aus BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
    Ein besonders schwerer Fall kann gegeben sein, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäß vorkommenden und deshalb vom Gesetz für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit soweit übertrifft, daß der ordentliche Strafrahmen zur Sühne nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75; stand. Rspr.).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Es verstößt entgegen der Ansicht der Revision auch nicht gegen das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB 1975), daß der Tatrichter auf Zumessungstatsachen, die ihn zur Annahme eines besonders schweren Falles veranlaßt haben, in den Erwägungen über die Bemessung der Strafe zurückgekommen ist (BGH Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 541 und Urteil vom 5. Oktober 1976 -1 StR 322/76- bei Spiegel in DAR 1977, 147).
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Die gebotene Würdigung aller tatsächlichen Umstände kann das Revisionsgericht nicht in eigener Zuständigkeit vornehmen (BGH 4 StR 557/74 vom 13.3.1975; 1 StR 322/76 vom 5.10.1976, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82

    Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des

    Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76 -).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 305/82

    Gesamtstrafenbildung als Angelegenheit des Tatrichters - Einfluss der teilweisen

    Der Senat schließt aus, daß sich diese Einstellung auf die Bildung der Gesamtstrafe ausgewirkt hätte, wobei nicht verkannt wird, daß die Strafzumessung Aufgabe des Tatrichters ist, so daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die gebotene Abwägung und Würdigung der zugunsten und zuungunsten eines Täters sprechenden Umstände (§ 46 Abs. 2 StGB) selbst vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B. Urteile vom 14. Juli 1967 - 4 StR 200/67 -, vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74 - und vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76 -).
  • BGH, 18.12.1979 - 1 StR 713/79

    Plicht zur Hörung eines psychiatrischen Sachverständigen zur möglicherweise

    Es stellt keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung dar, wenn der Tatrichter auf die Tatsachen, die ihn zur Bejahung eines besonders schweren Falles veranlaßt haben, in späteren Zumessungserwägungen nochmals zurückkommt (BGH VRS 9, 350, 351; BGHSt 16, 351, 353; BGH, Urteile vom 27. Februar 1975 - 4 stR 19/75 - und vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76).
  • BGH, 09.01.1981 - 2 StR 766/80

    Betrug zu Lasten der Bank durch Beantragung eines Kredites trotz ungünstiger

    Einer konkreten Vermögensgefährdung, die einem Vermögens schaden im Sinne von § 263 StGB gleichzusetzen ist, war die Bank dann nicht ausgesetzt, wenn der Pkw des Angeklagten unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seines Verkaufswertes objektiv eine ausreichende Sicherheit darstellte (vgl. BGH NJW 1964, 874; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75 und Urteil vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76).
  • BGH, 13.12.1977 - 1 StR 626/77

    Betrug durch Täuschung über die Höhe der Kosten für die Vernichtung von Schutt

    Dabei ist auf den vom Auftraggeber mit dem Vertragsschluß verfolgten Zweck abzustellen (BGHSt 16, 321, 325; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76 -).
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